Schiedsbezirke in Heidenrod

Definition
Das gemeindliche Schiedswesen in Deutschland dient der Beilegung weniger bedeutsamer strafrechtlicher und zivilrechtlicher Angelegenheiten. Die betreffenden Einrichtungen werden Schiedsämter genannt und fungieren in der Regel sowohl als Vergleichsbehörden im Sinne der Straf- und als auch als Gütestellen im Sinne der Zivilprozessordnung. Die ehrenamtlich tätigen Schlichter werden als Schiedspersonen bezeichnet.

Die hessischen Ortsgerichte sind ebenfalls gemeindliche Einrichtungen, ihr Wirkungskreis aber ist die freiwillige Gerichtsbarkeit.

Schiedspersonen (Friedensrichter, Schiedsmänner, Schlichter) sind zuständig für ein Schiedsverfahren − falls das öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung fehlt − in den Strafsachen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Vollrausch.

Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

Zuständigkeiten

  • Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 750 Euro
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus Nachbarrecht nach §§ 910, 911, 923 BGB und Art. 124 EGBGB (sofern es sich nicht um Einwirkungen von einem gewerblichen Betrieb handelt)
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind
  • Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des AGG

Rechtsgrundlage
Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG); Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung

Aufgrund der derzeitigen Vakanz im Schiedsbezirk Ill wurde dieser
vertretungsweise wie folgt aufgeteilt:

 

 

Schiedsbezirk für die Ortsteile Schiedsmann Stellvertreter  

I

 

 

Kemel
Mappershain
Springen
Watzelhain
Wisper

 

z.Zt. Übernahme

der OT:

Dickschied

Geroldstein

Hilgenroth

Nauroth

Horst Holzhäuser

Alte Ecke 5

OT Springen

Tel.: 06124-9810

Nicole Wagner

Zum Dornbachtal 21a

OT Springen

Tel.: 06124-7277566

II

 

 

 

Egenroth
Grebenroth
Huppert
Langschied
Laufenselden
Martenroth

 

z.Zt. Übernahme

der OT:

Algenroth
Niedermeilingen
Obermeilingen
Zorn

Gottfried Schlösser
Napoleonstraße 6
OT Huppert
Tel.: 06120-8513
Boris Manteuffel
Waldstraße 11
OT Huppert
Tel.: 06120-7369