Friedhöfe

Ansprechpartner:

Silvia Theuerkauf
Gemeinde Heidenrod
Rathausstraße 9
65321 Heidenrod

Telefon:            06120-7927
Fax:                  06120-7955
Mail:                silvia.theuerkauf@heidenrod.de


Vertreter:

Frank Behrendt
Gemeinde Heidenrod
Rathausstraße 9
65321 Heidenrod

Telefon:          06120-7922
Fax:                06120-7955
Mail:              frank.behrendt@heidenrod.de

 

Friedhöfe in Heidenrod

Die Gemeinde Heidenrod liegt um das hochgelegene Waldgebiet der Kemeler Heide und besteht aus 19 Ortsteilen. In fast jedem Ortsteil befindet sich ein gemeindeeigener Friedhof. Ob eine ruhige Ortsrandlage, direkt am Waldrand gelegen oder klassisch um eine Kirche herum errichtet, bietet jeder seinen ganz eigenen Reiz.

Auf all unseren Friedhöfen bieten wir die klassische Bestattung im Einzelwahl- oder Doppelwahlgrab, sowie im Urnenwahlgrab an. Ebenfalls auf allen Friedhöfen sind die etwas neueren Bestattungsformen der anonymen Urnenbeisetzung, sowie die Bestattung in Urnen- und Erdrasengrabstätten möglich. Die anonyme Erdbestattung ist nur auf dem Friedhof in Kemel möglich. Bei einer anonymen Beisetzung gibt es später keinen Hinweis auf die Grabstätte oder die verstorbene Person. Eine Rasengrabstätte wird nach der Beisetzung mit einer in den Boden eingelassenen Platte abgedeckt, in der die Inschrift eingraviert wird. Auf dem Friedhof in Laufenselden haben Sie die Möglichkeit der Bestattung in einer Urnenkammer in einer unserer Urnenwände. Hier können bis zu zwei Urnen in einer Kammer beigesetzt werden. Die Kammer wird mit einer Platte verschlossen, welche wie jeder herkömmliche Grabstein mit einer Inschrift versehen wird.

Die Gemeinde Heidenrod ist mit 4.600 Hektar der zweitgrößte Waldbesitzer Hessens. Was wäre also für die naturnahe Gemeinde Heidenrod naheliegender, als ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Ruhestätte im Wald anbieten zu können. So ist ein Bestattungswald angrenzend an den Friedhof in Watzelhain entstanden. In diesem Waldbereich sind 13 Bestattungsbäume ausgewählt worden, um die jeweils bis zu 12 Urnen beigesetzt werden können.

Flyer „Friedhöfe der Gemeinde Heidenrod

 

 

Bestattungswald der Gemeinde Heidenrod

Die Gemeinde Heidenrod ist mit 4.600 Hektar der zweitgrößte Waldbesitzer Hessens. Was wäre also für die naturnahe Gemeinde Heidenrod naheliegender, als ihren Bürgerinnen und Bürgern eine Ruhestätte im Wald anbieten zu können. So ist ein Bestattungswald angrenzend an den Friedhof in Watzelhain entstanden.

Der Gemeinde Heidenrod war es sehr wichtig ein Waldareal zu finden, welches aus einem alten (157 Jahre alt) Laubholzbestand besteht und von einem urigen Charakter geprägt ist. In diesem Waldbereich sind 13 Bestattungsbäume ausgewählt worden, um diese jeweils bis zu 12 Urnen beigesetzt werden können.

Die Gemeinde Heidenrod vertritt den Leitsatz „Land leben“ und stellt daher einen ganz individuellen Bestattungswald in einer natürlichen Umgebung zur Verfügung. Denn jeder sollte in seiner Heimat, oder wo er sich Zuhause fühlt, seine letzte Ruhe verbringen können. Für jede Persönlichkeit gibt es einen Baum, der von seiner Symbolik die Art oder Eigenschaft des Einzelnen widerspiegelt.

Hierfür sind verschiedene Baumarten ausgewählt worden.

Wie etwa…

  • Eine stattliche Kiefer, die von der Bedeutung für Geduld steht.
  • Ein Eichenbaum, der ein Symbol für die Ewigkeit und Stärke ist.
  • Die Rotbuche, die eine bekannte Heilpflanze darstellt.
  • Oder die Hainbuche, die Beharrlichkeit symbolisiert.

Wer schon zu Lebzeiten eine Baumgrabstätte erwerben möchte, kann die Möglichkeit des Vorkaufsrechtes nutzen. Die Baumgrabstätte wird für 20 Jahre erworben.

Natürlich besteht dann auch die Möglichkeit für Paare, zwei Grabstätten nebeneinander, mit gleicher Laufzeit, zu erwerben.

 

 

 

 

Diesem Plan des Bestattungswaldes in Heidenrod-Watzelhain können Sie die Standorte der einzelnen Bestattungsbäume entnehmen.

In den beiden grauen Feldern befinden sich Bäume, die unter besonderm Schutz stehen, denn sie bieten verschiedenen Tieren Schutz und ein Zuhause.

 

 

 

 

 

Flyer „Bestattungswald der Gemeinde Heidenrod

 

Gerne können Sie sich auch mit uns in Verbindung setzen. Wir beantworten Ihre Fragen und beraten Sie gerne.

 

Bestattungsformen der Gemeinde Heidenrod im Überblick

Folgend möchten wir Ihnen die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten vorstellen, die die Gemeinde Heidenrod auf ihren Friedhöfen anbietet.

 

Urnenbestattungen:

Anonymes Urnengrab

Bei dieser Form der Bestattung wird die Urne in einem anonymen Grabfeld beigesetzt und die Stelle im Anschluss mit Erde abgedeckt, sowie mit Rasen eingesät. Hier gibt es hinterher keinen Hinweis auf die verstorbene Person oder die Grabstätte an sich. Eine Pflege der Grabstätte ist nicht von Nöten, die Rasenfläche wird regelmäßig durch die Gemeinde gemäht. Das Nutzungsrecht liegt bei 15 Jahren und kann nicht verlängert werden.

 

Urnenrasengrab

Ein Urnenrasengrab, ist eine Grabstätte, in der die Urne der Erde beigeführt wird und im Anschluss mit einer raseneben liegenden Grabplatte (40x40) abgedeckt wird. Hier ist der Bezug zur verstorben Person, sowie der Grabstätte vorhanden. Jegliche Art von Grabschmuck (außer lose Blumensträuße) ist nicht gestattet. Eine Pflege der Grabstätte ist nicht von Nöten, die Rasenfläche wird regelmäßig durch die Gemeinde gemäht. Das Nutzungsrecht liegt bei 15 Jahren und kann nicht verlängert werden.

 

Urnenwahlgrab

Das Urnenwahlgrab ist die bisher üblich bekannte Grabstätte für Urnenbeisetzungen. Hierbei können bis zu vier Urnen in einer Grabstätte beigesetzt werden, die Grabstätte erhält eine feste Einfassung, sowie einen Grabstein und kann mit Grabschmuck verziert, sowie mit Blumen bepflanzt werden. Die Pflege der Grabstätte liegt bei den Nutzungsberechtigten und ist nach den Regeln der Friedhofssatzung durchzuführen. Das Nutzungsrecht liegt bei 20 Jahren und kann auf Antrag einmal verlängert werden. Der Antrag muss vor Ablauf des Nutzungsrechtes gestellt werden.

 

Urnenkammer

Die Bestattung in einer Urnenkammer ist in der Urnenwand auf dem Friedhof in Laufenselden möglich. In einer Urnenkammer könne zwei Urnen beigesetzt werden. Die Urnenkammer wird mit einer Grabplatte verschlossen, welche wie alle herkömmlichen Grabplatten/-steine mit einer Inschrift versehen werden kann. Das Abstellen jeglichen Grabschmuckes, sowie von Blumen vor der Urnenwand ist nicht gestattet. Der Nutzungsberechtigte hat jedoch die Möglichkeit an der Grabplatte eine dafür vorgesehene Vase durch den Steinmetz anbringen zu lassen und diese mit Blumen zu bestücken. Eine Pflege der Grabstätte ist nicht von Nöten. Das Nutzungsrecht liegt bei 20 Jahren und kann auf Antrag einmal verlängert werden. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes werden die Urnen der Kammer entnommen und die Aschereste an einer dafür vorgesehenen Stelle der Erde beigegeben. Die Urnen werden gesondert entsorgt. Die Reservierung einer Urnenkammer ist möglich.

 

Urnenbaumbestattung

Im Anschluss an den Friedhof in Watzelhain ist ein Bestattungswald entstanden. Hier stehen 13 Bäume um diese jeweils bis zu 12 Urnen beigesetzt werden können. Hier wird zur Markierung der Grabstätte eine runde Markierungsplatte über der Urne in den Boden geschlagen. Als Hinweis auf die Verstorbene Person kann eine Metallplakette (blanko erhältlich bei der Friedhofsverwaltung) graviert und an der entsprechenden Stelle am Baum angebracht werden, wobei auf den Schutz des Baumes zu achten ist und keine schädigenden Materialien (z.B. Kupfer) verwendet werden dürfen. Das Ablegen/Aufstellen jeglicher Art von Grabschmuck, sowie eine Bearbeitung des Baumes jeglicher Art sind nicht gestattet. Eine Pflege der Grabstätte ist nicht von Nöten. Das Nutzungsrecht liegt bei 20 Jahren und kann auf Antrag einmal verlängert werden. Der Antrag muss vor Ablauf des Nutzungsrechtes gestellt werden. Die Reservierung einer Baumgrabstätte ist möglich.

 

Erdbestattungen:

Anonymes Erdgrab

Bei dieser Form der Bestattung, welche auf dem Friedhof in Kemel möglich ist, wird der Sarg in einem anonymen Grabfeld beigesetzt und die Stelle im Anschluss mit Erde abgedeckt, sowie mit Rasen eingesät. Hier gibt es hinterher keinen Hinweis auf die verstorbene Person oder die Grabstätte an sich. Eine Pflege der Grabstätte ist nicht von Nöten, die Rasenfläche wird regelmäßig durch die Gemeinde gemäht. Das Nutzungsrecht liegt bei 30 Jahren und kann nicht verlängert werden.

 

Erdrasengrab

Ein Erdrasengrab, ist eine Grabstätte, in der der Sarg der Erde beigesetzt wird und im Anschluss mit einer raseneben liegenden Grabplatte (40x40) abgedeckt wird. Hier ist der Bezug zur verstorben Person, sowie der Grabstätte vorhanden. Jegliche Art von Grabschmuck (außer lose Blumensträuße) ist nicht gestattet. Eine Pflege der Grabstätte ist nicht von Nöten, die Rasenfläche wird regelmäßig durch die Gemeinde gemäht. Das Nutzungsrecht liegt bei 30 Jahren und kann nicht verlängert werden

 

Einzelwahl- und Doppelwahlgrab

Die Einzelwahl- und Doppelwahlgräber sind die bisher üblich bekannten Grabstätten für Erdbestattungen. Hierbei können im Einzelwahlgrab eine Erdbestattung und zwei Urnenbestattungen, sowie im Doppelwahlgrab zwei Erdbestattungen und vier Urnenbestattungen vorgenommen werden. Die Grabstätte erhält eine feste Einfassung, sowie einen Grabstein und kann mit Grabschmuck verziert, sowie mit Blumen bepflanzt werden. Die Pflege der Grabstätte liegt bei den Nutzungsberechtigten und ist nach den Regeln der Friedhofssatzung durchzuführen. Das Nutzungsrecht liegt bei 30 Jahren und kann auf Antrag einmal verlängert werden. Der Antrag muss vor Ablauf des Nutzungsrechtes gestellt werden.

Für nähere Informationen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir beantworten Ihre Fragen und beraten Sie gerne.

Flyer „Bestattungsformen Heidenrod

 

 

 

Welche Friedhöfe gibt es in Heidenrod

-          Algenroth

-          Altenberg (Egenroth/Grebenroth/Martenroth)

-          Bestattungswald Watzelhain

-          Dickschied

-          Geroldstein

-          Hilgenroth

-          Huppert

-          Langschied

-          Laufenselden

-          Kemel

-          Meilingen (Nieder- und Obermeilingen)

-          Mappershain

-          Nauroth

-          Springen

-          Watzelhain

-          Wisper

-          Zorn