Veranstaltungsdetails

30 Mrz
20:00 Uhr -23:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Dorfgemeinschaftshaus "Bärbachhalle" Grebenroth

Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

Tagesordnung I:

 

I.1.    - Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit;

            Genehmigung der Niederschrift vom 31. Januar 2020

 

I.2.    - Bericht des Gemeindevorstandes

 

I.3.    - Erarbeitung einer 5. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet Ver- und Entsorgung „Am Galgen“ für die Umsetzung des Konzeptes der Naturenergie Heidenrod-GmbH und der Firma Kopp Umwelt GmbH & Co KG zur Schaffung der notwendigen baurechtlichen Anforderungen für die Erteilung einer Genehmigung nach den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes

            hier:  Aufstellungsbeschluss

I.4.    - Bebauungsplan Kemel-Süd, Aufstellungsbeschluss;
Ergänzung des Geltungsbereiches

I.5.    - Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums in Heidenrod-Laufenselden;
hier:    Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel zur Abdeckung der juristischen

                        und vertraglichen Beratungskosten durch eine Fachkanzlei

I.6.    - Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2017;

            Entlastung des Gemeindevorstandes

 

Tagesordnung II:

 

II.1.   - Änderung der Hauptsatzung;
hier:  Öffentliche Bekanntmachungen

II.2.   - Änderungssatzung Erneuerbare Energien Rheingau Taunus AöR;
Beitritt weiterer Kommunen
s Waldems
s Hünstetten
s Eltville
s Hohenstein

 

 

 

II.3.   - Zusätzliche Angaben auf dem Stimmzettel für die Kommunalwahl 2021

II.4.   - Besetzung Schiedsamt Bezirk Heidenrod III
(Algenroth, Dickschied, Geroldstein, Hilgenroth, Nauroth, Niedermeilingen, Obermeilingen, Zorn)

 

Tagesordnung IV:

Verschiedenes

 

 

Die Tagesordnungspunkte I.3., I.4., I.5., I.6., II.1., II.2., II.3. und II.4. konnten in der Sitzung vom 20. März 2020 wegen fehlender Beschlussfähigkeit nicht behandelt werden. Ich weise daher ausdrücklich auf die Bestimmungen den § 53 Abs. 2 HGO in Verbindung mit § 18 Abs. 2 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Heidenrod hin. Danach gilt folgendes:

 

Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit der Gemeindevertretung zurückgestellt worden und tritt die Gemeindevertretung zur Verhandlung über denselben Gegenstand zum zweiten Mal zusammen, ist sie ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.

 

 

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung

der Gemeinde Heidenrod

 

gez.                                                                                      

Reiner Holzhausen                                   



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