Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen, Verkehr und Wirtschaft der Gemeinde Heidenrod
Tagesordnung I:
Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP I.1. - Genehmigung der Niederschriften vom 23.10.2021 und 10.11.2021
TOP I.2. - Geplante Einrichtung von Windkraftanlagen durch Privatunternehmungen auf nicht gemeindlichen Grundstücken im Gemeindegebiet;
Projektvorstellungen:
- a) Gemarkung Springen im Waldgut Dornbachtal durch
Ing.-Büro für Erneuerbare Energien
- b) Gemarkung Laufenselden im Staatswald „Erlenhof“ an der
B 260 durch Burg Lichtenfels GmbH & Co. KG
TOP I.3. - Städtebauliche Entwicklung in Heidenrod;
Flächennutzungsplanänderung nach § 5 BauGB Einzeländerung Ortsteil Kemel, Wohnbaufläche Kemel Süd
hier: a) Wertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
- b) Beschlussfassung Parallelverfahren, Anhörung der
Träger öffentlicher Belange und Öffentliche Auslegung
TOP I.4. - Städtebauliche Entwicklung in Heidenrod;
Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Kemel Süd“, Heidenrod Kemel
Bebauungsplan „Kemel Süd“, Ortsteil Kemel
Entwurf des Bebauungsplanes - Stand 24.01.2022 mit Anlagen
Wertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, Stand 03.11.2020
hier: Beschlussverfassung Parallelverfahren, Anhörung der Träger
öffentlicher Belange und öffentlicher Auslegung
TOP I.5. - Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzellen der Gemarkungen Algenroth und Zorn, Entwidmung der Wegeparzellen;
Gemarkung Algenroth Flur 4, Flst. 41 tw., 52 tw., 45 tw. und
Gemarkung Zorn, Flur 1, Flst. 132
hier: Wertungs- und Satzungsbeschluss
Tagesordnung IV:
Verschiedenes
Heidenrod, 28. Januar 2022
Der Vorsitzende des Ausschusses
für Planen, Bauen, Verkehr und Wirtschaft
gez.
Frank Martin
Nach § 16 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus Schutzverordnung – CoSchuV - Stand: 20. Januar 2022) wird im Rahmen der nach § 58 Abs. 4 HGO übertragenen Befugnisse für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die Teilnahme an der Sitzung von einem Impf-, Genesenen oder (negativen) Testnachweis (3G-Regelung) abhängig gemacht.
Die Zahl der Besucherinnen und Besucher ist begrenzt und abhängig von der aktuellen Schutzverordnung/Corona-Lage.
Für Besucherinnen und Besucher gilt die 2G-Regelung (geimpft/genesen) in der Reihenfolge des Eintreffens.
Vor, während und nach der Sitzung besteht Maskenpflicht (FFP-2- Schutzmaske oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz).