Beginn der Brennholzbestellsaison 2025
Wie bereits im vergangenen Jahr, sind nur noch Bestellungen online über die Homepage der Gemeinde Heidenrod möglich. Bestellungen per Mail, per Papierzettel oder nach Zuruf können nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie an der online Bestellung, trotz evtl. familiärer Unterstützung scheitern, melden Sie sich bitte bei der Gemeinde oder dem Holzkontor Rheingau-Taunus in Kemel.
Verfahrensablauf
Ab Oktober, bis zum 30. November 2024 können Heidenroder Bürger:innen ihren privaten Brennholzbedarf für die Saison 2025 online anmelden.
Die Zuteilung der Brennholzlose erfolgt forstbetrieblich und witterungsbedingt bis zum Herbst 2025.
Bestellt werden kann Brennholz am Weg oder Flächenlose.
Die Aufarbeitung startet für ALLE ab dem 1. Oktober 2025 nach den Brut- & Setzzeiten bis längstens 31.März 2026. Eine Abfuhr von nicht aufgearbeitetem Holz das als Polter am Weg erworben wird, kann jederzeit erfolgen.
Die Mindestbestellmenge beträgt 2,5 Festmeter, die Höchstbestellmenge 10 Festmeter, wählbar in 2,5 Fm Schritten.
Die Preise für Laubholz 60 Euro, für (reine) Eiche 50 Euro und für Fichte 38 Euro je Festmeter für Brennholz am Weg.
Flächenlose kosten für Laubholz 42 Euro, für (reine) Eiche 34 Euro und für Fichte 25 Euro je Festmeter. Die Preise gelten für den privaten Erwerb von Brennholz, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Holzpreise:
Für Brennholz am Weg gelten folgende Preise:
- Laubholz 60 Euro/Fm,
- (reine) Eiche 50 Euro/Fm
- Fichte 38 Euro/Fm.
Flächenlose kostenfür:
- Laubholz 42 Euro/Fm
- (reine) Eiche 34 Euro/Fm
- Fichte 25 Euro/Fm
Die Preise gelten für den privaten Erwerb von Brennholz, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Hinweis
Aus Erfahrung der Beteiligte überschätzen manche Brennholzwerber Ihren Fm Bedarf und stehen dann vor nicht lösbaren Aufgaben. Die Einheit 1 Fm entspricht 1,4 Rm aufgearbeitetem Holz in 1m Länge aufgesetzt. Wir bitten dies bei den Bestellungen unbedingt zu berücksichtigen.
An wen muss ich mich wenden?
Privatpersonen nutzen den Online-Bestellservice auf der Homepage der Gemeinde Heidenrod.
Gewerbetreibende wenden sich direkt an das Forst & Holzkontor Rheingau-Taunus unter www.forst-holzkontor-rt.de
Was sollte ich noch wissen?
Wegen der aktuellen Situation in den Wäldern, kann keine Garantie über die Zuteilung der bestellten Menge und Holzart, insbesondere bei Laubholz, gegeben werden.
Bei den Bestellungen von Buchen- oder Eichenholz können weitere Laubholzarten, beispielsweise Ahorn oder Birke, beigemischt werden. Die Abrechnung des Holzes erfolgt nach den oben genannten Preisen.
Die Gemeinde Heidenrod liefert kein Brennholz und bietet auch kein brennfertiges Holz an. Die Stämme müssen selbst abtransportiert, gesägt und gespalten werden. Das Holz muss anschließend rund zwei Jahre trocknen, bevor es als Brennholz dienen kann.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für das Aufarbeiten von Holz mit der Motorsäge, ein Sachkundenachweis erforderlich ist. Zum Zwecke des Grundwasser- und Bodenschutzes dürfen Motorsägen ausschließlich mit KWF-geprüftem Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und biologisch abbaubarem Kettenöl betrieben werden. Da es aufgrund der sich ändernden Witterungsverhältnisse und moderner Erntetechnik mit großen Maschinen zunehmend schwieriger wird in die Bestände einzufahren und sich dazu auch ein größeres Unfallrisiko ergibt, empfehlen wir Ihnen dringend die Variante Brennholz am Weg zu wählen.