Baugrundstücke
Baugrundstücke
Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken
Ablauf und wichtige Hinweise
Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses hat die Gemeindevertretung dem Gemeindevorstand die Entscheidung über den Rückkauf, Tausch, die Veräußerung und die Belastung von gemeindeeigenen Grundstücken, die die Gemeinde im Rahmen der Ausweisung erschließt, übertragen.
Der Gemeindevorstand entscheidet über die Vergabe von Baugrundstücken und unterbreitet entsprechende Kaufangebote an Interessenten. Alle Interessenten am Erwerb eines gemeindeeigenen Grundstückes, haben die Möglichkeit sich um die im Internet auf der Homepage ausgeschriebenen Baugrundstücke zu bewerben.
Die Bewerbung ist formlos schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod zu richten.
Der Gemeindevorstand entscheidet in der Regel am Ende eines jeden Quartals über den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken nach den Richtlinien für den Verkauf gemeindeeigener Baugrundstücke in der Fassung der Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 22.01.1999 und 28.01.1999 sowie dem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 18.05.2001.
Die Gemeinde Heidenrod hat sich für die Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken Richtlinien gegeben, die immer dann anzuwenden sind, wenn mehrere Bewerber sich um ein Baugrundstück beworben haben. Bei der Vergabe gilt dann folgende Vorgehensweise:
Sind für ein Grundstück, dass zur Wohnbebauung vorgesehen ist, mehrere Bewerber vorhanden, ist der Zuschlag unter Beachtung des folgenden Punktesystems zu erteilen, wobei Ehepaare bzw. Lebenspartner als ein Bewerber gelten.
– Einzelperson | 6 Punkte | |
– Kind | 2 Punkte | |
– Jedes weitere Kind je | 4 Punkte | |
– Kein Eigentum an bebaubarem/bebautem Grundstück | 8 Punkte | |
– Schwerbehindert, mindest. MdE 50 v.H. | 2 Punkte |
Kinder werden nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr berücksichtigt.
An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass sich der Gemeindevorstand für die Vergabe von Grundstücken an diesen Richtlinien orientiert. Es wird deshalb empfohlen, in den Bewerbungen um ein gemeindeeigenes Baugrundstück auf die Richtlinien kurz einzugehen.
Heidenrod, den 25. Februar 2019
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Heidenrod
(Diefenbach)
Bürgermeister
Baugrundstücke
Baugrundstück – Flurstück 164/4
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Baugrundstück – Flurstück 164/13 |
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Baugrundstück – Flurstück 164/14
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Baugrundstück II
-reserviert- |
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Baugrundstück IV
-reserviert- |
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