Aufgrund der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) durch die Änderung vom 24.06.2004 (EAG Bau) können gemäß § 4a Abs. 4 BauGB bei Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ergänzend elektronische Informationstechnologien genutzt werden.
Der Bodenrichtwert ist ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens, ein Hilfswert bei der Wertermittlung für Immobilien und ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird.
Die Gemeinde Heidenrod betreibt einen Gemeindeforstbetrieb, der eine Betriebsfläche von 4.615 Hektar hat. Diese Fläche gliedert sich in 352 Hektar Nebenfläche und 4.262 Hektar Baumbestandsfläche.