Barrierefreiheit

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.heidenrod.de/  veröffentlichten Website der Gemeinde Heidenrod. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 16.01.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

 

Diese Website inklusive ihrer mobilen Webansichten ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) vereinbar.

 

 

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder und Grafiken.
  • Die Hierarchie der Überschriften / Gliederungen wurde teilweise nicht eingehalten.
  • In den Webauftritt eingebundene Videos haben keine Audiodeskription / synchrone Untertitel.
  • Beschriftung von Formularelementen sind teilweise programmatisch nicht ermittelbar.
  • Bei Eingabefelder fehlen autocomplete-Attribute.
  • Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
  • Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dateien) liegen in einer barrierefreien Form vor.
  • Sichtbare Beschriftung sind nicht Teil des zugänglichen Namens.

 

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

 

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde:

Stefan Janzen
Tel.: 06120-7953
Fax: 06120-7955
stefan.janzen@heidenrod.de

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

 

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.02.2021 erstellt.

Ihre Hinweise und Anregungen zur Nutzung unserer Webseite

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