
Amtliche Bekanntmachung öffentlicher Teilflächennutzungsplan für Freiflächenphotovoltaikanlagen
Flächennutzungsplan, öffentlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Freiflächenphotovoltaikanlagen (TPKV) für das Gemeindegebiet der Gemeinde Heidenrod
hier: Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss für die Änderung und Ergänzung des öffentlichen Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Freiflächenphotovoltaikanlagen und frühzeitige Beteiligung der Bürger.
Gemäß § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeinde Heidenrod beabsichtigt, einen substantiellen Beitrag zum Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu leisten und geeignete Potentialflächen zu schaffen
Die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 29.09.2023 folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst:
- Mit dem Ziel im Gemeindegebiet Konzentrationszonen für Freiflächenphotovoltaikanlagen fest zu setzen. Die Gemeinde Heidenrod beabsichtigt damit einen substantiellen Beitrag zum Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu leisten.
- Mit dem Flächennutzungsplan, sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Freiflächenphotovoltaik (TPKV) steht der Gemeinde Heidenrod mit der Erarbeitung eines sachlichen Teilplans für Frei-flächenphotovoltaikanlagen ein geeignetes Steuerungsinstrument zur Verfügung um sogenannten „Wildwuchs“ dieser Anlagen zu verhindern.
- Der Geltungsbereich für den dieser sachliche Teilflächennutzungsplan erarbeitet werden soll umfasst das gesamte Gemeindegebiet.
Gemäß § 3 ff BauGB wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und sich wesentlich unterscheidender Lösungen, für die die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen, zu informieren.
Alle Bürgerinnen und Bürger und Betroffene erhalten hiermit die Gelegenheit, sich gemäß § 3 BauGB zu informieren. Die Unterlagen können in der Zeit vom
- November 2023 bis 11.Dezember 2023
im Bauamt der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, Zimmer 203, Herrn Zindel, während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten
Montag 08.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr u. 14.00 – 18.30 Uhr
Freitag 07.00 – 12.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung (06120 79 56)
eingesehen werden.
Die Unterlagen des Aufstellungsbeschlusses inkl. Anlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.heidenrod.de/laufende-verfahren/ eingestellt.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod lädt zu einer
INFORMATIONSVERANSTALTUNG
gemäß § 3 (1) BauGB für
Mittwoch, den 15.11.2023, um 18:00 Uhr
in die Bornbachhalle
Wiesbadener Str. 17, 65321 Heidenrod-Laufenselden
ein.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Bürgerversammlung wird die beabsichtigte Planung und der Geltungsbereich, für den der Flächennutzungsplan geändert / angepasst werden soll, vorgestellt.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, während der v.g. Auslegungszeit Wünsche, Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes vorzutragen. Sie sind mündlich zur Niederschrift oder schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, zu richten.
Heidenrod, 25.10.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Heidenrod
Im Auftrag
gez.
(Diefenbach)
Bürgermeister