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Erstellt am: 27. Oktober 2023

Amtliche Bekanntmachung öffentlicher Teilflächennutzungsplan für Freiflächenphotovoltaikanlagen

Flächennutzungsplan, öffentlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Freiflächenphotovoltaikanlagen (TPKV) für das Gemeindegebiet der Gemeinde Heidenrod

 

hier: Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss für die Änderung und Ergänzung des öffentlichen Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Freiflächenphotovoltaikanlagen und frühzeitige Beteiligung der Bürger.

 

Gemäß § 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Gemeinde Heidenrod beabsichtigt, einen substantiellen Beitrag zum Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu leisten und geeignete Potentialflächen zu schaffen

 

Die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 29.09.2023 folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst:

 

 

 

  1. Mit dem Ziel im Gemeindegebiet Konzentrationszonen für Freiflächenphotovoltaikanlagen fest zu setzen. Die Gemeinde Heidenrod beabsichtigt damit einen substantiellen Beitrag zum Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu leisten.
  2.  Mit dem Flächennutzungsplan, sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Freiflächenphotovoltaik (TPKV) steht der Gemeinde Heidenrod mit der Erarbeitung eines sachlichen Teilplans für Frei-flächenphotovoltaikanlagen ein geeignetes Steuerungsinstrument zur Verfügung um sogenannten „Wildwuchs“ dieser Anlagen zu verhindern.
  3. Der Geltungsbereich für den dieser sachliche Teilflächennutzungsplan erarbeitet werden soll umfasst das gesamte Gemeindegebiet.

 

 

Gemäß § 3 ff BauGB wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und sich wesentlich unterscheidender Lösungen, für die die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen, zu informieren.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger und Betroffene erhalten hiermit die Gelegenheit, sich gemäß § 3 BauGB zu informieren. Die Unterlagen können in der Zeit vom

 

  1. November 2023 bis 11.Dezember 2023

 

im Bauamt der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, Zimmer 203, Herrn Zindel, während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten

Montag         08.00 – 12.00 Uhr

Mittwoch      09.00 – 12.00 Uhr u. 14.00 – 18.30 Uhr

Freitag          07.00 – 12.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung (06120 79 56)

 

eingesehen werden.

Die Unterlagen des Aufstellungsbeschlusses inkl. Anlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.heidenrod.de/laufende-verfahren/ eingestellt.

 

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod lädt zu einer

 

INFORMATIONSVERANSTALTUNG

 

gemäß § 3 (1) BauGB für 

 

Mittwoch, den 15.11.2023, um 18:00 Uhr

in die Bornbachhalle

Wiesbadener Str. 17, 65321 Heidenrod-Laufenselden

ein.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Bürgerversammlung wird die beabsichtigte Planung und der Geltungsbereich, für den der Flächennutzungsplan geändert / angepasst werden soll, vorgestellt.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, während der v.g. Auslegungszeit Wünsche, Bedenken und Anregungen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes vorzutragen. Sie sind mündlich zur Niederschrift oder schriftlich an den Gemeindevorstand der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod-Laufenselden, zu richten.

 

 

Heidenrod, 25.10.2023

 

 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Heidenrod

Im Auftrag

 

gez.

 

(Diefenbach)

Bürgermeister



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