In der Gemeinde Heidenrod im Rheingau-Taunus-Kreis
ist die Stelle der/des
hauptamtlichen Bürgermeisterin/
hauptamtlichen Bürgermeisters
in Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Gemeinde Heidenrod hat rund 8.500 Einwohner und besteht aus 19 Ortsteilen.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird am 14. September 2025 von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Heidenrod für die Dauer von sechs Jahren gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Erreicht keine/r der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am Sonntag, 28. September 2025 unter den beiden Bewerberinnen/Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt.
Der Beginn der Amtszeit ist der 1. Januar 2026.
Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16 der Hessischen Kommunalbe-soldungsverordnung. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt.
Zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister wählbar ist jede/r Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die/der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung ausgeschlossen ist.
Die Wahl erfolgt aufgrund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 – 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes entsprechen müssen. Danach können Wahlvorschläge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelpersonen eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlages sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am 7. Juli 2025, bis 18.00 Uhr, schriftlich beim Gemeindewahlleiter, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod, einzureichen. Dort sind auch die zur Einreichung des Wahlvorschlages erforderlichen Formblätter zu erhalten. Ebenso können dort zusätzliche Informationen zu der Stelle erfragt werden.
Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem
- Juli 2025 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
In der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod besteht zurzeit folgende Sitzverteilung:
SPD 9 Sitze, FWH 7 Sitze, CDU 7 Sitze, GRÜNE 4 Sitze, AfD 3 Sitze, FDP 1 Sitz.
Weitere Informationen über die Gemeinde Heidenrod sind im Internet abrufbar.
Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
kann auf der Homepage der Gemeinde Heidenrod – www.heidenrod.de – eingesehen werden bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod, angefordert werden.
Heidenrod, den 4. Juni 2025
Der besondere Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Heidenrod
gez.
(Thomas Kürzer)
Um sich für diesen Job zu bewerben, sende deine Unterlagen per E-Mail an info@stek-media.de