Veranstaltungsdetails

18 Feb
20:00 Uhr -23:00 Uhr

Veranstaltungsort:
Dorfgemeinschaftshaus "Römerhalle" Kemel

Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod

Öffentliche Sitzung

der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod

- Amtliche Bekanntmachung -

 

 

Am Freitag, dem 18. Februar 2022, 20:00 Uhr, findet in der „Römerhalle“ im Ortsteil Kemel eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidenrod statt.

 

 

Tagesordnung I:

 

TOP I.1. - Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit;

                  Genehmigung der Niederschrift vom 26. November 2021

 

TOP I.2. - Bericht des Gemeindevorstandes

 

TOP I.3. - Städtebauliche Entwicklung in Heidenrod;
                   Flächennutzungsplanänderung nach § 5 BauGB Einzeländerung Ortsteil Kemel,

                   Wohnbaufläche Kemel Süd

                  hier: a) Wertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher

                                  Belange und der Öffentlichkeit

                             b) Beschlussfassung Parallelverfahren, Anhörung der Träger öffentlicher Belange

                                  und Öffentliche Auslegung

 

TOP I.4. - Städtebauliche Entwicklung in Heidenrod;

                   Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung für den Bereich

                   „Kemel Süd“, Heidenrod Kemel

                   Bebauungsplan „Kemel Süd“, Ortsteil Kemel

                   Entwurf des Bebauungsplanes - Stand 24.01.2022 mit Anlagen

                   Wertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger

                   öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit, Stand 03.11.2020

                   hier: Beschlussverfassung Parallelverfahren, Anhörung der Träger

                   öffentlicher Belange und öffentlicher Auslegung

 

TOP I.5. - Einziehung der gemeindeeigenen Wegeparzellen der Gemarkungen Algenroth und Zorn,

                   Entwidmung der Wegeparzellen;

                   Gemarkung Algenroth Flur 4, Flst. 41 tw., 52 tw., 45 tw.

                   und Gemarkung Zorn, Flur 1, Flst. 132

                   hier: Wertungs- und Satzungsbeschluss

 

TOP I.6. - Aufstellung des Jahresabschlusses für das Rechnungsjahr 2020

                    gemäß § 112, Abs. 9 HGO

 

TOP I.7. - 4. Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und der

                    Ausschüsse der Gemeinde Heidenrod

 

TOP I.8. - Einführung des Ratsinformationssystem ALLRIS;

                    hier: Bereitstellung / Nutzung von mobilen digitalen Geräten Änderung

                    der Entschädigungssatzung

 

TOP I.9. - Bildung einer Straßensanierungskommission

 

TOP I.10. - Antrag der Fraktion Freie Wähler Heidenrod vom 26.11.2021;
                   - Überprüfung und Anpassung der verlorenen Zuschüsse -

 

Tagesordnung II:

TOP II.1. - Anfrage der AfD-Fraktion Heidenrod vom 25.01.2022;
                   - Glaubensgemeinschaft „Bhakti Marga“ - Vorwürfe der kürzlich im Hessischen

                     Rundfunk ausgestrahlten Reportage -

 

TOP II.2. - Anfrage der Fraktion Freie Wähler Heidenrod vom 25.01.2022;
                   - Dividende des Landes Hessen für Windenergieanlagen im Staatswald -

 

TOP II.3. - Anfrage der Fraktion Freier Wähler Heidenrod vom 25.01.2022;
                   - Investitionsprogramm der Hessenkasse -

 

TOP II.4. - Anfrage der Fraktion Freier Wähler Heidenrod vom 22.01.2022;
                   - Öffentliche Bekanntmachung von Baugrundstücken in „Dick-schied,

                     Ober dem Dorf“ und „Langschied, Wiesenstraße West“ -

                     hier: Erneute Anfrage

 

Tagesordnung IV:

Verschiedenes

 

 

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung

der Gemeinde Heidenrod

gez.

Reiner Holzhausen

 

Nach § 16 Abs. 2 der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirus Schutzverordnung – CoSchuV - Stand: 20. Januar 2022) wird im Rahmen der nach § 58 Abs. 4 HGO übertragenen Befugnisse für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die Teilnahme an der Sitzung von einem Impf-, Genesenen oder (negativen) Testnachweis (3G-Regelung) abhängig gemacht.

Die Zahl der Besucherinnen und Besucher ist begrenzt und abhängig von der aktuellen Schutzverordnung/Corona-Lage.

Für Besucherinnen und Besucher gilt die 2G-Regelung (geimpft/genesen) in der Reihenfolge des Eintreffens.

Vor, während und nach der Sitzung besteht Maskenpflicht (FFP-2- Schutzmaske oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz).



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